Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht sind wir insbesondere im Bereich des öffentlichen Bau- und des Beamtenrechts tätig.
Wir übernehmen

– die Beratung, Prüfung und außergerichtliche Interessenwahrnehmung insbesondere im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren zur Vermeidung sonst meist notwendiger verwaltungsgerichtlicher Verfahren und

– die Wahrnehmung Ihrer Interessen in einer eventuell erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Behörden vor den Verwaltungsgerichten, den Oberverwaltungsgerichten und ggf. dem Bundesverwaltungsgericht.

Benötigen Sie eine Beratung?