Unfallversicherungsrecht

Wir übernehmen

– die Beratung, Prüfung und außergerichtliche Interessenwahrnehmung insbesondere im Widerspruchsverfahren in allen Bereichen des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts und

– die Wahrnehmung Ihrer Interessen in einer eventuell erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger vor den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und ggf. dem Bundessozialgericht.

Benötigen Sie eine Beratung?