Krankenversicherungsrecht
Wir übernehmen
– die Beratung, Prüfung und außergerichtliche Interessenwahrnehmung im privaten und gesetzlichen Krankenversicherungsrecht und
– die Wahrnehmung Ihrer Interessen in einer eventuell erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Krankenversicherungsträger vor den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und ggf. dem Bundessozialgericht oder mit Ihrer privaten Versicherung vor den ordentlichen Gerichten.