Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
Wir übernehmen
– die Beratung, Prüfung und außergerichtliche Interessenwahrnehmung insbesondere im Widerspruchsverfahren in allen Bereichen des Grundsicherungsrechts und
– die Wahrnehmung Ihrer Interessen in einer eventuell erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Sozialleistungsträger (meistens Jobcenter) vor den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und ggf. dem Bundessozialgericht.