Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
Wir übernehmen
– die Beratung, Prüfung und außergerichtliche Interessenwahrnehmung insbesondere im Widerspruchsverfahren in allen Bereichen des Arbeitsförderungsrecht und
– die Wahrnehmung Ihrer Interessen in einer eventuell erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrer Agentur für Arbeit vor den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und ggf. dem Bundessozialgericht.